Stiftung Schürmatt, Schürmattstrasse 589, 5732 Zetzwil
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Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat 5727 Oberkulm schriftlich Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Einwendungen müssen persönlich oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten.
Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
GEMEINDERAT OBERKULM