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Heimatschein

Der Heimatschein ist eine von der Heimatgemeinde ausgestellte, unbefristete Urkunde.
Der Heimatschein belegt die aktuellen Personendaten von schweizerischen Staatsangehörigen. Volljährige schweizerische Staatsangehörige haben in der Hauptwohnsitzgemeinde den Heimatschein zu hinterlegen.

Der Heimatschein bleibt in der Folge beim Einwohnerdienst deponiert. Die Bürgerin, der Bürger erhält dafür einen Niederlassungsausweis.

Bei Wegzug aus der Gemeinde wird der Heimatschein ausgehändigt und muss wiederum bei der neuen Wohnsitzgemeinde deponiert werden.

Heimatscheine müssen beim zuständigen Zivilstandsamt des Heimatorts (nicht Wohnort) bestellt werden.

Zivilstandsamt der Gemeinde Oberkulm

Zuständige Abteilung