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Gesamtrevision Nutzungsplanung

Die rechtsgültige Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Oberkulm stammt im Wesentlichen aus dem Jahre 1997. Der Bauzonen- und Kulturlandplan wurde in seinen Grundzügen 1991 von der Gemeindeversammlung festgesetzt. Bei den Nutzungsplänen wurden seither verschiedene Änderungen vorgenommen.

Veränderte Rechtsgrundlage
Die Nutzungsplanung ist von Gesetzes wegen alle 15 Jahre zu überprüfen und, wenn sich die Verhältnisse erheblich geändert haben, zu überarbeiten. Aufgrund ihres Alters entspricht die Nutzungsplanung nicht mehr den heutigen und künftigen Entwicklungsbedürfnissen der Gemeinde. Zudem verlangen die geänderten gesetzlichen Grundlagen (rev. kantonales Baugesetz inkl. Bauverordnung, Revision kantonaler Richtplan) eine Anpassung der Nutzungsplanung.

Am 24. November 2017 wurde von der Einwohnergemeindeversammlung Oberkulm daher die Durchführung der Totalrevision der Nutzungsplanung beschlossen. Für die Erarbeitung wurde eine Planungskommission eingesetzt. Mit der fachlichen Leitung wurde die Firma PLANAR AG für Raumentwicklung beauftragt.