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Abstimmungen und Wahlen

Abstimmungs-/ Wahltermine 2024

  • 3. März 2024
  • 9. Juni 2024
  • 22. September 2024
  • 20. Oktober 2024
  • 24. November 2024
     

Urnenöffnungszeiten

Urnenstandort:       Gemeindehaus
Sonntag:                    08:30 Uhr bis 09:00 Uhr


Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen ist die Gemeindekanzlei.

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.


Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Couvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Couvert in das Antwort-Couvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Sie können das Antwort-Couvert per Post senden oder in den Gemeindebriefkasten werfen.
  • Beim Einwurf im Gemeindebriefkasten müssen die Unterlagen vor der ordentlichen Urnenöffnung am Hauptabstimmungstag eingegangen sein.

Wie wird der Stimmzettel richtig ausgefüllt? Anleitung 


Gründe für die Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Couvert nicht als Antwort-Couvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Couvert.
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Couvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimmcouvert trifft zu spät ein.


Stellvertretung bei der Stimmabgabe

  • Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Stimmberechtigte, die wegen Invalidität oder aus einem andern Grund unfähig sind, das Ausfüllen der Stimm- und Wahlzettel selbst vorzunehmen, können dies durch eine stimmberechtigte Person ihrer Wahl ausführen lassen.


Weitere Informationen