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Prämienverbilligung

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Sofern Sie die Kriterien für einen möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erfüllen und Ihre massgebenden Steuerdaten rechtskräftig sind, erhalten Sie automatisch von der SVA Aargau einen Code für die Online-Anmeldung zugestellt. Mit diesem Code können Sie sich im Internet für die Prämienverbilligung anmelden. Sie haben ab Erhalt des Codes und 6 Wochen Zeit, den Antrag zu stellen. Der Antrag muss in jedem Fall bis am 31. Dezember gestellt werden. Die Anträge können nur via Online-Verfahren gestellt werden.

Ihren Code geben Sie unter www.sva-ag/pv-online ein.

Wenn Sie keinen Internetzugang haben, hilft Ihnen die Gemeindezweigstelle oder die SVA Aargau gerne bei der Antragstellung.


Keinen Code erhalten?

Jeweils ab Oktober können Sie den Code direkt über die Website unter www.sva-ag.ch/pv bestellen.

Informationen zu der Prämienverbilligung finden Sie auf der Website der SVA Aargau.

 

Zuständige Abteilung