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Schweizer Pass

Am 1. März 2010 wurde der neue Schweizer Pass (Pass 10) eingeführt. Dieser biometrische Pass enthält einen Chip auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Aargau können den Pass 10 oder das Kombiangebot, bestehend aus Pass 10 und Identitätskarte, beim Ausweiszentrum Aargau beantragen. Sie können die Bestellung online oder telefonisch vornehmen. Im Anschluss daran erfolgt eine Terminvereinbarung für die persönliche Vorsprache (Erfassung der biometrischen Daten).

Benötigen Sie auch eine Identitätskarte?

Das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) kann ebenfalls beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden. Sie können die Bestellung online oder telefonisch vornehmen. Im Anschluss daran erfolgt eine Terminvereinbarung für die persönliche Vorsprache (Erfassung der biometrischen Daten).

Pass und Identitätskarte werden separat versendet (verschiedene Produktionsstätten).

Fristen und Termine

In der Regel erhalten Sie Ihren Ausweis innert 10 Arbeitstagen ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die mit Ihnen vereinbarte Adresse zugestellt.

Provisorischer Pass

In dringenden Situationen, namentlich, wenn

  • die Frist von 10 Arbeitstagen für die Erlangung eines ordentlichen Passes nicht mehr ausreicht,
  • Sie einen gültigen Ausweis nicht vorlegen können (z. B. weil er Ihnen unmittelbar vor der Abreise abhanden gekommen ist),
  • ein gültiger Ausweis den Anforderungen des Ziellandes nicht genügt,

kann Ihnen das Ausweiszentrum Aargau mit der Ausstellung eines provisorischen Passes helfen. Ein solcher wird für die Dauer Ihres geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt.

Die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin, Basel-Mülhausen und Lugano-Agno können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen, wenn sich die beantragende Person ausweisen kann, Schweizer Bürgerrecht, persönliche Daten und Identität festgestellt werden können und kein Hinderungsgrund für die Ausstellung eines Ausweises vorliegt.

Kosten

Pass 10    
Minderjährige Gültigkeit:  5 Jahre  CHF   65.00 inkl. Porto   
Erwachsene Gültigkeit: 10 Jahre  CHF 145.00 inkl. Porto
     
Kombiangebot (Pass 10 und IDK)      
Minderjährige Gültigkeit:  5 Jahre   CHF   78.00 inkl. Porto     
Erwachsene Gültigkeit: 10 Jahre CHF 158.00 inkl. Porto 
     
Provisorischer Pass      
Minderjährige Gültigkeit: 1 Jahr      CHF 100.00 inkl. Porto  
Erwachsene Gültigkeit: 1 Jahr      CHF 100.00 inkl. Porto

 

Zuständige Abteilung