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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt und ist dort zu bestellen. Für die Gemeinde Oberkulm zuständig ist:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Kulm
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
062 768 55 55
E-Mail

Zuständige Abteilung