Navigieren in Oberkulm

Invalidenversicherung / Invalidenrente IV

Die Invalidenversicherung (IV) ist Teil des schweizerischen Sozialversicherungsnetzes. Die IV verfolgt das Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten und betroffene Personen möglichst schnell wieder zu integrieren. Der Grundsatz lautet deshalb "Eingliederung vor Rente". Wenn jemand teilweise oder ganz invalid wird, fangen Geldleistungen die finanziellen Folgen der Invalidität auf.

Bei der IV sind alle Personen obligatorisch versichert, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind. Schweizer Bürgerinnen oder Bürger sowie Bürger von EU- und EFTA-Staaten, die ausserhalb von EU- und EFTA-Staaten wohnen, können sich freiwillig versichern.

Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV) haben Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Dieser Gesundheitsschaden muss voraussichtlich zumindest für längere Zeit bestehen. Versicherte unter 20 Jahren können ebenfalls Leistungen der IV erhalten, wenn der Gesundheitsschaden ihre Erwerbstätigkeit voraussichtlich beeinträchtigen wird.

Es spielt keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden körperlicher, psychischer oder geistiger Natur ist, ob er schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt aber nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist.


Informationen

Informationen zur Invalidenrente sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Website der SVA Aargau

 

Zuständige Abteilung