Navigieren in Oberkulm

Hilfslosenentschädigung

Sind Sie regelmässig auf Hilfe im Alltag angewiesen? Dann unterstützt Sie die Altersversicherung mit einer Hilflosenentschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilfsbedürftigkeit und ist unabhängig von Ihrem Vermögen.

Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben Altersrentner und Altersrentnerinnen sowie Beziehende von Ergänzungsleistungen, wenn sie in der Schweiz wohnhaft sind. Der Anspruch entsteht nach einer Hilfsbedürftigkeit von mindestens einem Jahr.


Informationen

Informationen zu der Hilfslosenentschädigung der AHV sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Website der SVA Aargau.

Informationen erteilt Ihnen gerne auch die Gemeindezweigstelle SVA.

 

Zuständige Abteilung