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Erbschafts- und Schenkungssteuern

Die Erbschafts- und Schenkungssteuern sind Rechtsverkehrs- beziehungsweise Rechtsübertragungssteuern. Besteuert werden die Übertragung oder der Übergang von Rechten an Vermögen.

Grundsatz

Der Besteuerung unterliegt das Vermögen, das durch gesetzliche Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Schenkung oder eine andere Leistung der empfangenden Person gegenübersteht.

Keine Erbschafts- und Schenkungssteuern entrichten Nachkommen, Eltern sowie Eheteile und in eingetragener Partnerschaft lebende Personen, wenn der Vermögensanfall während der Ehe oder während der eingetragenen Partnerschaft erfolgt ist.


Informationen

Nähere Informationen können Sie der Website des Departements Finanzen und Ressourcen entnehmen.

Informationen erteilt Ihnen gerne auch das Regionales Steueramt Kulm.

 

Zuständige Abteilung