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Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen helfen, die minimalen Lebenskosten zu decken. Sie gehören zusammen mit der AHV und IV zum Fundament der sozialen Sicherheit in der Schweiz.

Ergänzungsleistungen bestehen aus zwei Kategorien:
- Jährliche Ergänzungsleistung mit monatlicher Auszahlung
- Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

Die jährliche Ergänzungsleistung entspricht der Differenz zwischen den jeweiligen Ausgaben und den Einnahmen. Dabei wird zwischen Personen unterschieden, die zu Hause oder in einem Heim leben.


Anspruchsvoraussetzung

Ergänzungsleistungen kann beantragen, wer
Anspruch auf eine Rente der AHV oder der IV hat;
Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV hat;
während mindestens sechs Monaten Anspruch auf ein Taggeld der IV hat.

Voraussetzung ist, dass sich der Wohnsitz und der tatsächliche Aufenthalt in der Schweiz befinden.

Ausländerinnen und Ausländer müssen mindestens zehn Jahre ununterbrochen in der Schweiz leben, um Ergänzungsleistungen zu beantragen. Bei Flüchtlingen oder Staatenlosen beträgt die Aufenthaltsfrist fünf Jahre.

Bürgerinnen und Bürger eines EU-/EFTA-Mitgliedstaates haben in der Regel auch ohne Aufenthaltsdauer Anspruch.

Personen ohne Rentenanspruch können unter gewissen Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.


Anspruch und Anmeldung

Ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht ab dem Monat der Anmeldung. Wird die Anmeldung für Ergänzungsleistungen innert sechs Monaten nach Erhalt der AHV- oder IV-Rente eingereicht, beginnt der Anspruch mit dem Rentenbeginn. Dasselbe gilt bei einem Heimeintritt.

Sind Ihnen Krankheits- und Behinderungskosten entstanden? Sie können diese innert fünfzehn Monaten seit Rechnungsstellung einfordern.

Das ausgefüllte Anmeldeformular ist der Gemeindezweigstelle SVA einzureichen.


Informationen

Informationen zu den Ergänzungsleistungen sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Website der SVA Aargau.

Informationen erteilt Ihnen gerne auch die Gemeindezweigstelle SVA.

Zuständige Abteilung