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Familienzulagen / Kinderzulagen

Hat Ihre Familie Zuwachs bekommen? Familienzulagen unterstützen Sie im Unterhalt Ihrer Kinder.

Die Kinderzulage beträgt im Kanton Aargau CHF 200.00 pro Kind und Monat.

Anspruch besteht ab dem Geburtsmonat bis zum Monat, in dem das 16. Altersjahr vollendet wird. Eltern von erwerbsunfähigen Kindern (aufgrund von Krankheit oder einer Behinderung) haben Anrecht auf Kinderzulagen bis zum Monat des 20. Geburtstages.

Ausbildungszulagen betragen im Kanton Aargau 250 Franken pro Monat und Kind. Anspruch besteht ab dem ersten Tag des Monats bei Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch im Monat nach dem 16. Geburtstag. Der Anspruch gilt bis zum Abschluss der Ausbildung, jedoch längstens bis zum 25. Altersjahr.

Pro Kind wird eine Zulage ausgerichtet. Können mehrere Personen die Familienzulagen beantragen, regelt das Gesetz den Anspruch auf Familienzulagen. Weitere Eckwerte lesen Sie in unseren Merkblättern.

Informationen

Informationen zu den Familienzulagen sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Website der SVA Aargau.

Informationen erteilt Ihnen gerne auch die Gemeindezweigstelle SVA.

Zuständige Abteilung