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Leumundszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Dritten über Ihren Leumund ausweisen müssen, benötigen Sie ein Leumundszeugnis. Auf vorgängige Bestellung können Sie das Zeugnis direkt am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste abholen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder wir stellen Ihnen das Zeugnis auf Ihre Bestellung gegen Rechnung zu.

Das Leumundszeugnis enthält Angaben zu

  • Hauptwohnsitz
  • Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde Oberkulm


Kosten

Leumundszeugnis                 
CHF 20.00 zzgl. allfällige Portokosten

Der strafrechtliche und betreibungsrechtliche Leumund ist durch entsprechende Registerauszüge zu belegen.

Das Leumundszeugnis gibt keine Auskunft über die Handlungsfähigkeit. Das Handlungsfähigkeitszeugnis (Link zur Dienstleistung) wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt und ist dort zu bestellen. Für die Gemeinde Oberkulm zuständig ist:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Kulm
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
062 768 55 55
E-Mail

 

Zuständige Abteilung