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Öffentliche Auflage - Einwohnergemeinde Oberkulm, Gontenschwil und Zetzwil

Gesuchsteller: Einwohnergemeinden Oberkulm, Gontenschwil und Zetzwil, vertreten durch den Gemeinderat Oberkulm, Neudorfstrasse 7, 5727 Oberkulm
Bauvorhaben: Umsetzung Gefahrenkataster Grundwasserfassung Neumatt
Lage: Parzellen 421, 422, 423, 424, 437, 438, 439, 440, 441, 442, 446, 447, 994 und 1322 an der Gontenschwilerstrasse
Kant. Bewilligung/en Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage: 22. März 2024 bis 22. April 2024
Auflageort: Gemeindekanzlei

Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat 5727 Oberkulm schriftlich Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Einwendungen müssen persönlich oder von einer bevoll­mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten.

Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

GEMEINDERAT OBERKULM