Öffentliche Auflage - Einwohnergemeinde Oberkulm, Gontenschwil und Zetzwil
Gesuchsteller: | Einwohnergemeinden Oberkulm, Gontenschwil und Zetzwil, vertreten durch den Gemeinderat Oberkulm, Neudorfstrasse 7, 5727 Oberkulm |
Bauvorhaben: | Umsetzung Gefahrenkataster Grundwasserfassung Neumatt |
Lage: | Parzellen 421, 422, 423, 424, 437, 438, 439, 440, 441, 442, 446, 447, 994 und 1322 an der Gontenschwilerstrasse |
Kant. Bewilligung/en | Abteilung für Baubewilligungen |
Öffentliche Auflage: | 22. März 2024 bis 22. April 2024 |
Auflageort: | Gemeindekanzlei |
Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat 5727 Oberkulm schriftlich Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Einwendungen müssen persönlich oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten.
Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
GEMEINDERAT OBERKULM