Bauen
Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Die rechtsgültige Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Oberkulm stammt im Wesentlichen aus dem Jahre 1997. Der Bauzonen- und Kulturlandplan wurde in ihren Grundzügen 1991 von der Gemeindeversammlung festgesetzt. Bei den Nutzungsplänen wurden seither verschiedene Änderungen vorgenommen.
Veränderte Rechtsgrundlage
Die Nutzungsplanung ist von Gesetzes wegen alle 15 Jahre zu überprüfen und, wenn sich die Verhältnisse erheblich geändert haben, zu überarbeiten. Aufgrund ihres Alters entspricht die Nutzungsplanung nicht mehr den heutigen und künftigen Entwicklungsbedürfnissen der Gemeinde. Zudem verlangen die geänderten gesetzlichen Grundlagen (rev. kantonales Baugesetz inkl. Bauverordnung, Revision kantonaler Richtplan) eine Anpassung der Nutzungsplanung.