Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien
Die Gemeindekanzlei beglaubigt die Echtheit von Unterschriften und von Kopien.
Unterschriftsbeglaubigungen
• Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
• Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis).
• Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
• Bitte unterschreiben Sie nicht im Voraus.
Beglaubigung von Kopien
• Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
• Die Gemeindekanzlei erstellt eine Kopie davon und beglaubigt diese.
Kosten
Beglaubigung einer Unterschrift: | CHF 20.00 |
Beglaubigung von Kopien: | CHF 10.00 für die erste und Fr. 5.00 für jede weitere Seite |
Beglaubigungen von Kopien, welche die Urkundsperson selbst hergestellt hat: | CHF 1.00 für jede Seite |