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Familienergänzende Kinderbetreuung / Unterstützungsbeitrag

Die Gemeinde Oberkulm unterstützt Eltern mit einem finanziellen Beitrag an die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung nach dem Prinzip der Subjektfinanzierung nach Norm-Kostenmodell.

Anspruch auf finanzielle Unterstützung nach den Bestimmungen des Reglements über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung haben die sorgeberechtigten Eltern bzw. der sorgeberechtigte Elternteil mit Wohnsitz in der Gemeinde Oberkulm, wenn auch das Kind resp. die Kinder Wohnsitz in Oberkulm haben, für folgende Betreuungsangebote:

  • Kindertagesstätten
  • Gebundene Tagesstrukturen – nur öffentliche Tagesschulen
  • modulare Tagesstrukturen – z.B. Mittagstisch - Tagesfamilien*

* Es werden nur Erziehungsberechtigte finanziell unterstützt, welche ein Betreuungsverhältnis mit Tagesfamilien eingehen, die bei einem Tagesfamilienverein angestellt sind.

Der Gemeindebeitrag wird für Kinder ab 3 Monaten bis zum Austritt aus der Primarschule gewährt und bezieht sich auf die effektiven Betreuungsleistungen. Massgebend ist die Abrechnung der Kinderbetreuungsinstitutionen.

Wer einen Anspruch auf einen Gemeindebeitrag geltend machen will, hat diesen mit dem offiziellen Formular zu beantragen. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein und alle notwendigen Unterlagen müssen beigelegt sein. Bei fehlenden Angaben/Unterlagen besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

Weitere Einzelheiten können dem Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung entnommen werden.

Gesuchsformular

 

Zuständige Abteilung