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Vorgehen bei einem Todesfall

Todesfall zu Hause

Verstirbt jemand zu Hause, ist für die Feststellung des Todes derjenige Arzt beizuziehen, welcher die verstorbene Person behandelte – bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter oder ein Notfallarzt. Der Arzt wird Ihnen dann für alle weiteren Vorkehrungen der Bestattungsorganisation das Formular „ärztliche Todesbescheinigung“ ausstellen. Dieses ist im Original dem Bestattungsamt abzugeben.

Todesfall im Spital, Pflege- oder Krankenheim

Das Pflegepersonal im Spital oder Heim kennt sich bezüglich des Vorgehens bei Todesfällen gut aus: Es verständigt die Ärztin / den Arzt, die oder der den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Die ärztliche Todesbescheinigung sowie die Todesanzeige - beides Originaldokumente - werden vom Spital oder Heim direkt an das Zivilstandsamt des Sterbeortes gesandt. Die Angehörigen erhalten in der Regel von beiden Dokumenten eine Kopie. Das Pflegepersonal teilt den Angehörigen zudem mit, wie lange der oder die Verstorbene noch im Zimmer bleiben darf oder ob das Spital oder Heim über eine eigene Aufbahrung verfügt.

Todesfall infolge Unfall, Delikt oder Suizid

Dabei handelt es sich um einen aussergewöhnlichen Todesfall, welcher der Polizei gemeldet werden muss. Zudem wird der Bezirksarzt hinzugezogen. In der Regel wird die verstorbene Person ins Institut für Rechtsmedizin überführt, welches die Fragen nach Todeszeit, Todesursache und Todesart abklärt. Die Untersuchung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Der oder die Verstorbene darf bestattet werden, wenn das Institut für Rechtsmedizin seine Untersuchungen abgeschlossen hat.

Todesfall im Ausland

Beim Tod eines Schweizerbürgers im Ausland ist die Schweizer Vertretung im Land, in dem der Tod eingetreten ist, zu informieren.

Anmeldung Todesfall beim Bestattungsamt

Haben Sie einen Todesfall einer in Oberkulm wohnhaft gewesenen Person anzuzeigen, melden Sie sich innerhalb von zwei Tagen beim Bestattungsamt.

Wenn möglich sind folgende Dokumente mitzubringen:

  • Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung. Wenn zu Hause verstorben, das Original der Todesbescheinigung
  • Kopie der Todesanzeige vom Spital oder Heim
  • das Familienbüchlein oder der Familienausweis.
  • Meldebestätigung (bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis, Reisepass)

Todesfall am Wochenende
Am Wochenende ist das Bestattungsamt nicht besetzt. Die Bestattungsorganisation kann am nächsten Arbeitstag vorgenommen werden.

 

Zuständige Abteilung