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Wegzug / Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort
alles Gute.

Die gesetzliche Meldefrist beträgt 14 Tage ab Wegzugsdatum.
Für die Abmeldung können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbeikommen oder den Wegzug online via eUmzug melden.

Für die Abmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Schweizer Staatsangehörige

  • Meldebestätigung
  • Identitätskarte oder Reisepass
  • die neue Wohnadresse

Schweizer Staatsangehörige erhalten bei Wegzug den Heimatschein ausgehändigt, welchen Sie den Einwohnerdiensten am neuen Wohnort bei der Anmeldung wieder abgeben müssen. Bei eUmzug wird der Heimatschein durch uns direkt der neuen Wohnsitzgemeinde zugestellt.

Ausländische Staatsangehörige

  • Meldebestätigung
  • Identitätskarte oder Reisepass
  • Ausländerausweis
  • die neue Wohnadresse


Wegzug ins Ausland

Bei einem definitiven Wegzug ins Ausland ist spätestens vier Wochen vor dem Wegzug zwingend eine zusätzliche, persönliche Kontaktaufnahme mit der Abteilung Steuern notwendig. Bei der Abmeldung ist ausserdem eine Zustelladresse und/oder eine Vertreteradresse in der Schweiz bekanntzugeben.

Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit den Einwohnerdiensten Kontakt aufzunehmen.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.


Nicht vergessen!

Vergessen Sie nicht, vorgängig den Strom- und Wasserzähler ablesen zu lassen:

Wasser (ablesen)
Klara Ruf    
079 303 63 81

Hansjürg Ruf
079 648 34 87

Strom (Meldestelle)

AEW Energie AG
Obere Vorstadt
5001 Aarau
062 834 23 29

 

Zuständige Abteilung