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Adressauskunft

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.

Aus Datenschutzgründen erteilt die Abteilung Einwohnerdienste keine telefonischen Auskünfte. Für schriftliche Anfragen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und es wird eine Gebühr von Fr. 20.00, zzgl. Fr. 1.00 Porto in Rechnung gestellt.

Für eine Adressauskunft benötigt die Abteilung Einwohnerdienste folgende Unterlagen:
•   Schriftliche Anfrage
•   Interessennachweis

Zuständige Abteilung