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Zivilstandsregisterauszüge

Auf Ihr Gesuch hin stellen Ihnen die Zivilstandsämter folgende Auszüge aus:

  • Geburtsurkunde / Auszug aus dem Geburtsregister
  • Bestätigung der Anerkennung
  • Eheurkunde / Auszug aus dem Eheregister
  • Partnerschaftsurkunde
  • Todesurkunde / Auszug aus dem Todesregister
  • Familienausweis
  • Partnerschaftsausweis
  • Ausweis über den registrierten Familienstand
  • Heimatschein
  • Personenstandsausweis
  • Nachweis über die Eltern
  • Namensnachweis
  • Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige
  • weitere Nachweise, Bestätigungen und Bescheinigungen

Diese Dokumente werden nur an bezugsberechtigte oder bevollmächtigte Personen abgegeben.

Die Gebühren für diese Dokumente richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV).


Bei welchem Zivilstandsamt können die Dokumente bestellt werden?

Wo Sie welche Zivilstandsdokumente bestellen müssen, hängt davon ab, welche Art von Dokument Sie brauchen.

Bestellung beim Zivilstandsamt des Heimatortes:

  • Heimatschein (für Schweizer Staatsangehörige): Dieses Dokument dient als Grundlage für die Eintragung der Personendaten in das Einwohnerregister des Wohnorts.
  • Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige): Dieser Ausweis gibt die aktuellen Personenstandsdaten an, beispielsweise den Namen und den Zivilstand.
  • Bestätigung über den registrierten Personenstand (für Ausländische Staatsangehörige): Diese Bestätigung gibt die aktuellen registrierten Personenstandsdaten an, beispielsweise den Namen und den Zivilstand.
  • Ausweis über den registrierten Familienstand: Dieser Ausweis gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person.
  • Familienausweis: Dieses Dokument belegt Ort und Datum der Eheschliessung und enthält die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemanns und der gemeinsamen Kinder. Es wird aufgrund eines neuen Zivilstandsereignisses (z.B. Geburt, Tod, Kindesanerkennung) ersetzt.

Personen, die das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzen, bestellen diese Ausweise beim Zivilstandsamt ihres Wohnsitzes oder Aufenthaltes bzw. beim Zivilstandsamt des letzten Wohnsitzes.


Bestellung beim Zivilstandsamt des Trauungsortes bzw. Eintragungsortes:

  • Trauungsurkunde: Dieses Dokument gibt Ort und Datum der Ziviltrauung, die Namen der Eheleute vor und nach der Eheschliessung sowie ihre Heimatorte an.
  • Partnerschaftsurkunde: Dieses Dokument gibt Ort und Datum der Eintragung der registrierten Partnerschaft sowie die Namen und die Heimatorte der Partnerinnen bzw. der Partner vor und nach der Eintragung an.


Bestellung beim Zivilstandsamt des Geburtsortes:

  • Geburtsurkunde: Dieses Dokument bescheinigt die Geburt eines Kindes. Es enthält Angaben über Ort, Datum und Zeitpunkt der Geburt sowie über die Eltern (Namen, Vornamen, Heimatort, Wohnort).


Bestellung beim Zivilstandsamt des Anerkennungsortes:

  • Bestätigung einer Kindesanerkennung: Hat der Vater ein Kind rechtsgültig anerkannt, so kann er eine Bestätigung der Kindesanerkennung bestellen. Diese dient dem Nachweis über die erfolgte Anerkennung.


Bestellung beim Zivilstandsamt des Todesortes:

  • Todesurkunde: Dieses Dokument bescheinigt den Tod einer Person und gibt Ort, Datum und Zeitpunkt des Todes an.

Zuständige Abteilung