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Rechtsvorschlag / Beseitigung

Rechtsvorschlag

Ist der Schuldner mit der betriebenen Forderung nicht einverstanden und will somit Rechtsvorschlag erheben, so hat er dies sofort dem Überbringer des Zahlungsbefehls oder innert 10 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehles beim Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären. Der Rechtsvorschlag bewirkt die Einstellung der Betreibung.

Der Schuldner kann auch nur einen Teil der Forderung bestreiten. Er muss den bestrittenen Betrag genau angeben andernfalls die ganze Forderung als bestritten gilt. Für den unbestrittenen Betrag kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

Eine Begründung für den Rechtsvorschlag ist nur anzumerken, wenn der Schuldner die Einrede, seit Konkurs zu keinem neuen Vermögen gekommen zu sein, geltend machen will. In allen anderen Fällen bedarf der Rechtsvorschlag keiner Begründung. Wer trotzdem in diesem Verfahrensstadium eine Begründung zum Rechtsvorschlag einreicht, verzichtet damit nicht auf weitere Einreden im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren.


Rechtsvorschlag beseitigen

Sofern der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben hat, kann der Gläubiger das Betreibungsverfahren erst fortsetzen, wenn der Rechtsvorschlag beseitigt ist. Dafür ist nicht das Betreibungsamt zuständig, sondern ein zivilrechtliches Verfahren nötig.

Wenn Sie über eine unterzeichnete Schuldanerkennung verfügen, die Forderung bereits durch ein Gerichtsurteil festgestellt worden ist oder eine öffentliche Urkunde vorhanden ist, können Sie beim Bezirksgericht am Betreibungsort (Bezirksgericht Kulm, 5726 Unterkulm) schriftlich die Aufhebung des Rechtsvorschlags ("provisorische" bzw. "definitive Rechtsöffnung") beantragen.

Das Formular (Rechtsöffnungsbegehren) können Sie der Website der Betreibungsämter des Kantons Aargau entnehmen.

In allen übrigen Fällen kann der Gläubiger eine Forderungsklage bzw. Zivilklage beim Friedensrichteramt am Wohnsitz des Schuldners einreichen.

Für den Betreibungskreis Kulm ist dies:
Friedensrichterkreis IX
Postfach 110
5726 Unterkulm

 

Zuständige Abteilung