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Solaranlagen

Solaranlagen können heute mit relativ einfachen Mitteln in die Dächer und Fassaden von Neubauten integriert werden. Auch bei bestehenden Bauten finden sich gute Lösungen, so dass die Nutzung solarer Energie und eine gute Gestaltung kombiniert werden können.

Seit dem 1. Mai 2014 sind Solaranlagen an den meisten Standorten und unter Einhaltung der gestalterischen Anforderungen meldepflichtig. Solaranlagen, die auf schützenswerten Gebäuden oder in durch den Kanton klar umschriebenen Typen von Schutzgebieten erstellt werden, bleiben weiterhin baubewilligungspflichtig.

Meldung oder Baubewilligung

Wer eine Solaranlage erstellen will, muss dies vor Baubeginn entweder der Behörde melden oder ein Baugesuch eingeben. In beiden Fällen ist das Solarmeldeformular auszufüllen.
Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Meldung genügt oder ob ein Baugesuch eingegeben werden muss, sind zwei Faktoren massgebend: Der Standort und die Gestaltung.

Standort

Ein Baugesuch ist einzugeben für Solaranlagen, die auf Gebäuden erstellt werden,

  • die unter kantonalem Denkmal- oder kommunalem Substanzschutz stehen oder
  • die in einem Gebiet liegen, für welches der Kanton ein Schutzdekret erlassen hat oder
  • die in einem Gebiet liegen mit erhöhten Anforderungen an das Ortsbild wie namentlich einer Weilerzone mit Ortsbild von nationaler Bedeutung, Dorf-, Altstadt- oder Kernzone.

Solaranlagen, die freistehend oder an Fassaden angebracht werden, erfordern immer eine Baubewilligung.

Gestaltung

Nur genügend angepasste Solaranlagen profitieren von der Meldepflicht. Anlagen gelten als genügend angepasst, wenn sie:

  • die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragen (diese Anforderung muss in Industrie und Gewerbezonen nicht erfüllt werden);
  • von vorne und von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen;
  • nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden;
  • als kompakte Fläche zusammenhängen.

Für Anlagen, welche diese Gestaltungskriterien nicht erfüllen, ist ein Baugesuch einzugeben.

Verfahren

Meldepflichtige Anlagen
Meldepflichtige Solaranlagen sind dem Gemeinderat mit dem kantonalen Formular zu melden. Der Meldung sind ein Ansichtsplan des Gebäudes mit der geplanten Anlage und ein Schnitt mit Massangaben beizulegen.

Eine gemeldete Anlage darf erstellt werden, wenn die Behörde innert 30 Tagen nach Eingang der Meldung keine Einwände erhebt.

Baubewilligungspflichtige Anlagen
Für baubewilligungspflichtige Anlagen ist beim Gemeinderat ein Baugesuch mit den üblichen Unterlagen sowie dem ausgefüllten Solarmeldeformular einzugeben. Je nach Situation benötigt das Vorhaben eine kantonale Zustimmung.

Kontakt

Interessierten Bauherrschaften wird empfohlen, sich frühzeitig mit der Bauverwaltung Region Kulm GmbH - unter Angabe der Parzellen- und Gebäudenummer - in Verbindung zu setzen. Eine Vorprüfung des Projektes durch die Bauverwaltung Region Kulm GmbH ermöglicht im Anschluss ein speditives Melde- oder Baugesuchs-Verfahren.

Formulare

Auf der Website des Kantons Aargau finden Sie weitere Informationen und die entsprechenden Formulare.

Solaranlagen_Grundlagen zur Erstellung.pdf
Merkblatt Gemeinde.pdf

Zuständige Abteilung