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Wirtschaftswesen - Kleinhandelsbewilligung für den Verkauf und die Abgabe von Spirituosen

Um die Einhaltung des Lebensmittelgesetzes zweckmässig überwachen zu können, ist es wichtig, dass die Betriebe und die verantwortlichen Personen bekannt sind. Deshalb besteht für alle Lebensmittelbetriebe eine Meldepflicht. Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb sowie die Betriebsschliessung.

Wenn Sie Spirituosen in einem Ladenlokal verkaufen, in einem Restaurant ausschenken, übers Internet oder über die Gasse vertreiben wollen, brauchen Sie zudem eine Kleinhandelsbewilligung für den Verkauf von Spirituosen. Sind gemäss Ihrem Eintrag im Meldeformular Abgabe und Verkauf von Spirituosen vorgesehen, erhalten Sie die dafür notwendige Bewilligung gegen Vorauszahlung der entsprechenden Gebühren und Abgaben.

Was sind Spirituosen?
Spirituosen sind alkoholhaltige Getränke ab 15 % vol ausser Bier, Wein, Fruchtwein und Met. Mischgetränke mit Spirituosen sind ebenfalls bewilligungspflichtig (Cocktails, Alcopops, Kaffee mit Schnaps etc.).

Die Aufnahme der Wirtetätigkeit und Änderungen in der Betriebsführung sind ausserdem dem Gemeinderat mindestens 30 Tage im Voraus zu melden (§ 2 Gastgewerbegesetz und § 6 Gastgewerbeverordnung).

Genauere Informationen sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Website des Amtes für Verbraucherschutz.

Zuständige Abteilung