Waldhütte Soodhüsli
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Die Waldhütte Soodhüsli bietet Platz für max. 40 Personen und wird durch die Gemeindeverwaltung vermietet. Ausführliche Informationen zur Waldhütte Soodhüsli finden Sie hier.
An folgenden Tagen wird das Soodhüsli nicht vermietet:
1./2. Januar / Karfreitag / Karsamstag / Ostern / Ostermontag / Auffahrt / Pfingstsonntag / Pfingstmontag / 1. August / 24./25./26./31. Dezember
Benützungsgebühren
| Einwohner von Oberkulm | Fr. 100.00 zzgl. Hüttenwarts-Entschädigung von Fr. 50.00 |
| Auswärtige | Fr. 200.00 zzgl. Hüttenwarts-Entschädigung von Fr. 50.00 |
| Oberkulmer Vereine | 1x im Jahr gratis (lediglich die Hüttenwarts-Entschädigung von Fr. 50.00 ist zu leisten) |
29 – 42 Tage vor dem Benützungstag: 50%
Bis 28 Tage vor dem Benützungstag: 100%
Hüttenwarte
| Waldhüttenwartin | Waldhüttenwart-Stv. |
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| Edith Hunziker | Martin Hunziker |
| Natel: 079 284 38 62 | Tel. 062 776 15 70 |
Soodhüsli-Reglement
Soodhüsli-Ordnung
Da wir Anpassungen im Zusammenhang mit der Vermietung des Soodhüslis vornehmen, wird sich zurzeit die Erteilung der Bewilligung für das Soodhüsli verzögern.
Bevor Sie nicht eine definitive Bestätigung unsererseits erhalten haben (Versand erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen), gilt die Reservation provisorisch und ist nicht verbindlich. Die Bewilligungen werden, wenn möglich, an die E-Mail-Adresse, welche im Reservationsformular angegeben wurde, versendet.





