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Waldhütte Soodhüsli

Die Waldhütte Soodhüsli bietet Platz für max. 40 Personen und wird durch die Gemeindeverwaltung vermietet. Ausführliche Informationen zur Waldhütte Soodhüsli finden Sie hier

An folgenden Tagen wird das Soodhüsli nicht vermietet:

1./2. Januar / Karfreitag / Karsamstag / Ostern / Ostermontag / Auffahrt / Pfingstsonntag / Pfingstmontag / 1. August / 24./25./26./31. Dezember

Benützungsgebühren 

Einwohner von Oberkulm Fr. 100.00  zzgl. Hüttenwarts-Entschädigung von Fr. 50.00
Auswärtige Fr. 200.00  zzgl. Hüttenwarts-Entschädigung von Fr. 50.00          
Oberkulmer Vereine 1x im Jahr gratis (lediglich die Hüttenwarts-Entschädigung von Fr. 50.00 ist zu leisten)
Wird von der Reservation kein Gebrauch gemacht, fallen folgende Kosten in Prozent der Benützungsgebühr an:
29 – 42 Tage vor dem Benützungstag:      50%
Bis 28    Tage vor dem Benützungstag:    100%


Hüttenwarte

Waldhüttenwartin                  Waldhüttenwart-Stv.                                                      
Edith Hunziker Martin Hunziker
Natel: 079 284 38 62 Tel. 062 776 15 70

Soodhüsli-Reglement
Soodhüsli-Ordnung

Da wir Anpassungen im Zusammenhang mit der Vermietung des Soodhüslis vornehmen, wird sich zurzeit die Erteilung der Bewilligung für das Soodhüsli verzögern. 

Bevor Sie nicht eine definitive Bestätigung unsererseits erhalten haben (Versand erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen), gilt die Reservation provisorisch und ist nicht verbindlich. Die Bewilligungen werden, wenn möglich, an die E-Mail-Adresse, welche im Reservationsformular angegeben wurde, versendet.