Tarife ab 01.04.2020
Anhang I - III Abwasserreglement
Erschliessungsbeiträge
| Groberschliessung | Erstellung / Änderung
Erneuerung |
50%
0% |
| Feinerschliessung | Erstellung / Änderung
Erneuerung |
100%
0% |
Die Kosten der Sanierungsleitungen sind in der Regel von den Verursachern zu tragen. Bei mehreren Zahlungspflichtigen
erfolgt die Kostenverlegung nach Massgabe aller Geschossflächen – einschliesslich der Mauer- und Wandquerschnitte –
innerhalb des Gebäudekubus. Soweit der Beitrag des Einzelnen die Aufwendungen für eine mechanisch-biologische
Einzelkläranlage übersteigt, gehen die Mehrkosten zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasser.
Anschlussgebüren
Entwässerung von Schmutzwasser
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pro m2 Gesamtgeschossfläche:
- Übrige Bauten (industrielle und gewerbliche Lagerflächen,
|
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Entwässerung von Dach- und Platzwasser
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- Pro m2 der gesamten Gebäudegrundfläche
- Pro m2 Nettoinhalt von Schwimmbassins |
Fr. 70.00
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Reduktion der Anschlussgebühr:
Die Anschlussgebühr wird um 30 % reduziert, sofern durch die Grundeigentümer 100 % Erschliessungsbeiträge geleistet
werden. Die Reduktion entspricht maximal dem bezahlten Erschliessungsbeitrag.
Benützungsgebühren
| Grundgebühr
- pro Jahr und Wohnung/Betrieb |
Fr. 20.00 |
| Verbrauchsgebühr
- pro m³ Wasserbezug |
Fr. 2.00 |
| Pauschalgebühr für nicht an die öffentliche Wasserersorgung
angeschlossene Haushalte/Betriebe - Einpersonenhaushalte pro Jahr und Wohnung - Mehrpersonenhaushalte pro Jahr und Wohnung - Betriebe |
Fr. 120.00 Fr. 240.00 Fr. 240.00 |