Tarife ab 01.04.2020
Wasserreglement
Anhang I - III Wasserreglement
Erschliessungsbeiträge
| Groberschliessung | Erstellung / Änderung
Erneuerung |
50%
0% |
| Feinerschliessung | Erstellung / Änderung
Erneuerung |
70%
0% |
Anschlussgebüren
| - Wohn- und Bürobauten, Gewerbe- und Industriebauten,
Ökonomiegebäude mit Viehhaltung pro m² der Gesamtgeschossfläche - Übrige Bauten (industrielle und gewerbliche Lagerflächen, Ökonomiegebäude ohne Viehhaltung etc.) pro m² der Gesamtgeschossfläche - Pro m³ Nettoinhalt von Schwimmbassins |
Fr. 25.00 Fr. 15.00 Fr. 20.00 |
Reduktion der Anschlussgebühr:
Die Anschlussgebühr wird um 30 % reduziert, sofern durch den Grundeigentümer 100 % Erschliessungsbeiträge geleistet
wurden. Die Reduktion entspricht maximal den bezahlten Erschliessungsbeitrag.
Benützungsgebühren
| Grundgebühr
Pro Jahr und Anschluss nach Zählergrösse - Zählergrösse 3/4 " bis 2 " - Zählergrösse über 2 " - Pro Jahr und Wohnung/Betrieb |
Fr. 50.00 Beschuss Gemeinderat Fr. 35.00 |
| Verbrauchsgebühr
- Pro m³ |
Fr. 1.60 |
| Bauwasser pauschal
- Liegenschaften mit bis zu zwei Wohnungen - Mehrfamilienhäuser mit drei und mehr Wohnungen - Gewerbe + Industrie |
Fr. 100.00 Fr. 200.00 Beschluss Gemeinderat |
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Sonderfälle
Der Tarif für die Verbrauchsgebühr § 67 von der Einwohnergemeinde genehmigt am 21. November 2024. Der Tarif für die Verbauchsgebühr § 67 wird erstmals ab der Ableseperiode 2025 erhoben. |
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