Neudorfturnhalle
Die Neudorfturnhalle eignet sich für Abendunterhaltungen, Konzerte, Theater, Ausstellungen, Delegiertenversammlungen, Tagungen, etc.
Für private Anlässe ist eine Online-Reservation leider nicht möglich. Es ist dem Gemeinderat ein schriftliches Gesuch einzureichen.
Informationen zur Benützung der Anlage können Sie dem Reglement über das Betreten und Benützen der Schul- und Sportanlagen Oberkulm entnehmen. Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.
Benützungsgebühren
Ortsansässige | Auswärtige | |
---|---|---|
Neudorfturnhalle mit Einrichtung | Fr. 250.00 | Fr. 300.00 |
Hauswartskosten | inkl. | Fr. 35.00/Std. |
Nebenkosten | nach Aufwand | nach Aufwand |
Für Sportanlässe | Ortsansässige | Auswärtige |
---|---|---|
Neudorfturnhalle mit Einrichtung | Fr. 150.00 | Fr. 200.00 |
Hauswartskosten | inkl. | Fr. 35.00/Std. |
Nebenkosten | nach Aufwand | nach Aufwand |
Küche | Ortsansässige | Auswärtige |
---|---|---|
Ohne andere Räumlichkeiten | Fr. 150.00 | Fr. 200.00 |
Hauswartskosten | inkl. | Fr. 35.00/Std. |
Nebenkosten | nach Aufwand | nach Aufwand |
Wir bitten Sie zu beachten, dass
die Verlängerung der Öffnungszeiten
der Ausschank/Verkauf von Spirituosen
bewilligungspflichtig sind und hierfür separate Gesuche eingereicht werden müssen.
Bevor Sie nicht eine definitive Bestätigung unsererseits erhalten haben (Versand erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen), gilt die Reservation provisorisch und ist nicht verbindlich. Die Bewilligungen werden, wenn möglich, an die E-Mail-Adresse, welche im Reservationsformular angegeben wurde, versendet.