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Regionaler Sozialdienst

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Kontakt

Hauptstrasse 186
5732 Zetzwil

Tel.   062 767 10 80
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Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag            09.00 - 12.00 Uhr     14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch, Freitag                                      09.00 - 12.00 Uhr     Nachmittag geschlossen


Der Sozialdienst des Bezirks Kulm ist ein polyvalenter Sozialdienst für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Oberkulm, Beinwil am See, Dürrenäsch, Gontenschwil, Leutwil, Schlossrued, Schmiedrued, Teufenthal und Zetzwil.

Aufgaben

Der Sozialdienst hilft Ratsuchenden bei persönlichen, finanziellen und familiären Schwierigkeiten. Zum Angebot zählen die finanzielle Unterstützung im Rahmen der materiellen und immateriellen Sozialhilfe und das Führen von Beistandschaften und Mandaten im Kindes- und Erwachsenenschutzbereich. Im Auftrag des Familiengerichts oder der angeschlossenen Verbandsgemeinden werden Abklärungen und/oder freiwillige Beratungen und Lohnverwaltungen angeboten. Auch Vaterschaftsabklärungen und Unterhaltsverträge sowie Abklärungen von Pflegeplätzen und Kindertagesstätten sowie deren Aufsichten gehören zum Angebot.

Die Beratungen auf dem Sozialdienst sind kostenlos und unterliegen dem Amtsgeheimnis. Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte mit dem Sozialdienst vorgängig einen Termin.


Sozialhilfe

Die Sozialhilfe bezweckt die Existenzsicherung (Lebensunterhalt, Wohnung und medizinische Grundversorgung), fördert die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und unterstützt die gesellschaftliche Integration. Sozialhilfe umfasst materielle und persönliche Hilfe.

Liegt eine Notlage vor und sind alle möglichen Hilfsquellen ausgeschöpft, kann auf Gesuch hin finanzielle Unterstützung bewilligt werden. Voraussetzung dazu ist eine ausgewiesene Bedürftigkeit. Eine Bevorschussung kann ausgerichtet werden, wenn jemand arbeitslos, behindert oder krank ist, und die Versicherung erst mit Verzögerung Leistungen erbringt. Ziel der Sozialhilfe ist die wirtschaftliche und soziale Integration der Hilfesuchenden.

Das Gesuch um materielle Hilfe kann nur bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Weitere Informationen können Sie der Website des Sozialdienstes des Bezirks Kulm entnehmen.

Rechtliche Grundlagen
Sozialhilfe- und Präventionsgesetz
Sozialhilfe- und Präventionsverordnung
SKOS-Richtlinien