Navigieren in Oberkulm

Bestattungsamt

Adresse

Kontakt

Gemeindehaus Parterre
Neudorfstrasse 7
5727 Oberkulm
Tel.   062 768 20 05
Fax   062 768 20 01
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag + Dienstag         08.30 - 11.30 Uhr     14.00 – 16.45 Uhr
Mittwoch                            Ganzer Tag geschlossen
Donnerstag                       08.30 - 11.30 Uhr     14.00 - 18.00 Uhr
Freitag                                 08.30 - 11.30 Uhr     Nachmittag geschlossen 


Kontaktpersonen

Marlène Möri

Gemeindeschreiber-Stv.

E-Mail


Sie haben einen lieben Angehörigen verloren? Wir unterstützen Sie gerne, damit der Abschied so würdig wie möglich erfolgen kann.
Das Bestattungsamt bearbeitet alle Todesfälle von Personen, welche im Zeitpunkt des Todes in der Gemeinde Oberkulm zivilrechtlichen Wohnsitz hatten.

Das Bestattungsamt steht für detaillierte Auskünfte zur Regelung der Beisetzung oder der Abdankung gerne zur Verfügung.

Bestattungswunsch / Bestattungsanordnung

Beim Bestattungsamt können Anordnungen für den Todesfall zu Lebzeiten hinterlegt werden, eine sogenannte Bestattungsanordnung.pdf, damit diesen Anweisungen zu gegebener Zeit entsprochen werden kann.

Anmeldung eines Todesfalls

Anmeldung eines Todesfalls beim Bestattungsamt
Haben Sie einen Todesfall einer in Oberkulm wohnhaft gewesenen Person anzuzeigen, melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Tagen beim Bestattungsamt.

Wenn möglich sind folgende Dokumente mitzubringen:

  • Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung. Wenn zu Hause verstorben, das Original der Todesbescheinigung
  • Kopie der Todesanzeige vom Spital oder Heim
  • das Familienbüchlein oder der Familienausweis
  • Meldebestätigung (bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis, Reisepass)

Todesfall am Wochenende

Am Wochenende ist das Bestattungsamt nicht besetzt. Die Bestattungsorganisation kann am nächsten Arbeitstag vorgenommen werden.

Aufbahrungsraum

Für den Abschied sollten Sie sich genügend Zeit nehmen. Ob Sie sich für eine Kremation oder für eine Erdbestattung entscheiden - in beiden Fällen kann die verstorbene Person  aufgebahrt werden. Dies ist im Aufbahrungsraum beim Friedhof Oberkulm möglich.

Möchten Sie von der Aufbahrung Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei. Diese wird Ihnen den entsprechenden Schlüssel aushändigen.

Weitere Informationen

Das Bestattungs- und Friedhofreglement finden Sie im Online-Schalter.

Für weitere Informationen zur Inventarisation, zum Friedhof Oberkulm oder den Grabarten, etc. verweisen wir auf die Abteilungen Inventuramt und Friedhof Oberkulm.