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Inventuramt

Adresse

Kontakt                            

Gemeindehaus 1. Stock
Neudorfstrasse 7
5727 Oberkulm
Tel. 062 768 20 00
Fax 062 768 20 09
E-Mail


Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag        08.30 - 11.30 Uhr 
Donnerstag                                     09.00 - 11.30 Uhr


Kontaktperson

Silvia Lischer     

Leiterin Inventuramt  

E-Mail                                                                           


Bei Todesfall einer steuerpflichtigen Einwohnerin bzw. eines steuerpflichtigen Einwohners von Oberkulm hat das Inventuramt den Angehörigen von Amtes wegen die Verfügungsbeschränkung abzugeben. Anschliessend wird ein Erbenverzeichnis und ein Steuerinventar über den Nachlass erstellt. In das Nachlassinventar wird das am Todestag resultierende Vermögen (Aktiven und Passiven) der verstorbenen Person und des mit ihr in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten aufgenommen. Basis für das Nachlassinventar ist die unterjährige Steuererklärung.

Man unterscheidet folgende Arten von Nachlassinventaren:
vereinfachtes Inventar (nicht erbsteuerpflichtige Fälle)
ordentliches Inventar (erbsteuerpflichte Fälle), auch Steuerinventar genannt
öffentliches Inventar (mit Rechnungsruf), auf Verlangen
Sicherungsinventar 
inventuramtliche Erklärung
Inventarisierung bei konkursamtlicher Liquidation (bei Ausschlagung durch sämtlicher Erben und/oder Erbinnen)

Weitere Einzelheiten können der Rubrik Dienstleistungen entnommen werden: