Inventuramt
Adresse |
Kontakt |
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| Gemeindehaus 1. Stock
Neudorfstrasse 7 5727 Oberkulm |
Tel. 062 768 20 00
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Öffnungszeiten
| Montag | 08.30 bis 11.30 Uhr | |
| Dienstag | 08.30 bis 11.30 Uhr | |
| Mittwoch | ganzer Tag geschlossen | |
| Donnerstag | 08.30 bis 11.30 Uhr | |
| Freitag | 08.30 bis 11.30 Uhr |
Kontaktperson

Silvia Lischer
Leiterin Inventuramt
Bei Todesfall einer steuerpflichtigen Einwohnerin bzw. eines steuerpflichtigen Einwohners von Oberkulm hat das Inventuramt den Angehörigen von Amtes wegen die Verfügungsbeschränkung abzugeben. Anschliessend wird ein Erbenverzeichnis und ein Steuerinventar über den Nachlass erstellt. In das Nachlassinventar wird das am Todestag resultierende Vermögen (Aktiven und Passiven) der verstorbenen Person und des mit ihr in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten aufgenommen. Basis für das Nachlassinventar ist die unterjährige Steuererklärung.
Man unterscheidet folgende Arten von Nachlassinventaren:
- vereinfachtes Inventar (nicht erbsteuerpflichtige Fälle)
- ordentliches Inventar (erbsteuerpflichte Fälle), auch Steuerinventar genannt
- öffentliches Inventar (mit Rechnungsruf), auf Verlangen
- Sicherungsinventar
- inventuramtliche Erklärung
- Inventarisierung bei konkursamtlicher Liquidation (bei Ausschlagung durch sämtlicher Erben und/oder Erbinnen)
Weitere Einzelheiten können der Rubrik Dienstleistungen entnommen werden: